Im Interesse einer störungsfreien Funktion der ungarischen Wirtschaft ermöglicht die Regierung ab 5. September ohne Einschränkung Einreisen aus dem Ausland zu Geschäftszwecken. Die Regierungsverordnung verfügt hinsichtlich Reisen zu geschäftlichen bzw. wirtschaftlichen Zwecken Folgendes.
Die Regierungsverordnung Nr. 408/2020 (VIII. 30.) Korm. wird um den folgenden Untertitel ergänzt:
"6/A. Bestimmungen in Bezug auf Reisen zu geschäftlichen bzw. wirtschaftlichen Zwecken
§ 10/A (1) Ist der Zweck der Ausreise aus Ungarn eine Tätigkeit zu geschäftlichen bzw. wirtschaftlichen Zwecken, deren Umstand der ungarische Staatsangehörige bei seiner Wiedereinreise nach Ungarn nachweist, kann der ungarische Staatsangehörige nach der Ausreise ohne Einschränkung nach Ungarn einreisen. (...)
§ 10/B (1) Ist der Zweck der Einreise nach Ungarn eine Tätigkeit zu geschäftlichen bzw. wirtschaftlichen Zwecken, deren Umstand der nichtungarische Staatsangehörige bei seiner Einreise nach Ungarn nachweist, kann er ohne Einschränkung nach Ungarn einreisen."
Weitere Details über die mit Geschäftsreisen verbundene Einreisebefreiung: BITTE HIER KLICKEN
Pendler
Die Bürger der Nachbarstaaten und dort lebende ungarische Staatsangehörige dürfen in eine Entfernung von 30 Kilometern von der Staatsgrenze für einen Zeitraum von maximal 24 Stunden nach Ungarn einreisen. Auch bei der Rückkehr können sie uneingeschränkt einreisen, wenn die Dauer ihres Auslandsaufenthalts 24 Stunden nicht überschritten hat.
Durchreisende
Eine aus dem Ausland eintreffende Person ohne ungarische Staatsangehörigkeit kann im Personenverkehr zur Transitdurchreise nach Ungarn einreisen, wenn sie sich bei der Einreise einer medizinischen Untersuchung unterzieht und die medizinische Untersuchung keinen Infektionsverdacht feststellt.
Sport- und Kulturveranstaltungen
Die strengen Bedingungen für die Aus- und Einreise zu Sportveranstaltungen in Ungarn erstrecken sich auch auf Kulturveranstaltungen.
Demnach darf der Besucher eines in Ungarn zu veranstaltenden internationalen Sportereignisses bzw. einer Kulturveranstaltung nur dann ins Land einreisen, wenn er über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt, ein Ticket für die Veranstaltung besitzt und sich einer medizinischen Untersuchung unterzieht, und er muss das Land innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise wieder verlassen.
Ungarische Staatsangehörige
Ungarn, die aus dem Ausland heimkehren, müssen für 14 Tage – oder so lange, bis sie mit zwei Tagen Abstand zwei negative Tests vorweisen können – in Quarantäne gehen.
Wird bei der medizinischen Untersuchung ein Infektionsverdacht festgestellt, wird die Person in einer bestimmten Quarantäne oder – wenn das kein epidemiologisches Risiko darstellt – in einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne untergebracht.
Auf Antrag der unter Quarantäne gestellten Person kann die Epidemiebehörde erlauben, dass sie innerhalb von 5 Tagen, im Abstand von mindestens 48 Stunden, zweimal an einem den medizinisch-fachlichen Vorschriften entsprechenden Test (an einer molekularbiologischen Untersuchung – SARS-CoV-2 PCR-Test) teilnimmt. Wenn der Virus nicht nachgewiesen werden konnte, erhält die betroffene Person eine Befreiung von der Quarantäne.
WEITERE NÜTZLICHE AUSKUNFT IN ENGLISCH
Aktuelle Informationen finden Sie auf einer der folgenden Webseiten:
WOWHUNGARY.COM, SPICEOFEUROPE.COM, ABOUTHUNGARY.HU, KONZULISZOLGALAT.KORMANY.HU/EN
Fragen unserer ausländischen Gäste erwarten wir unter der E-Mail-Adresse COVID19@MTU.GOV.HU.