Aktualisiert: 11. November
- Hotels dürfen nur Geschäftsreisende empfangen, keine Touristen mehr.
- Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre (der Weg zur Arbeit, der
- Rückweg von der Arbeit sowie Ausnahmesituationen bleiben davon ausgenommen).
- Alle Nachtclubs, Freizeiteinrichtungen, Fitnesscenter, Schwimmbäder, Theater, Museen und Tierparks müssen geschlossen bleiben.
- Jede Art von Versammlung ist verboten.
- Die Restaurants schließen und dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Betriebskantinen können weiterhin geöffnet bleiben.
- Handelsgeschäfte, Friseursalons und sonstige Gewerbetreibende müssen spätestens um 19 Uhr schließen.
- Ein allgemeines Veranstaltungsverbot tritt in Kraft.
- Bei Familien- und Privatveranstaltungen dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen.
- Sportwettkämpfe können ohne Zuschauer veranstaltet werden.
- In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie Kundendienstbüros ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
- Ab 2. November wird bestraft, wer sich nicht an die Regeln hält. Die Polizei hat das Recht, Geschäfte zu schließen.
- Der Mund-Nasen-Schutz darf NICHT mehr durch einen Schal oder ein Tuch ersetzt werden, auch wenn dadurch Mund und Nase bedeckt wären.
- Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, kann zum Verlassen des Verkehrsmittels verpflichtet und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 HUF belegt werden.
- Die Einhaltung der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes liegt auch in der Verantwortung der Betreiber.
- Hochzeiten müssen sich auf die Zeremonie beschränken. An der kirchlichen und standesamtlichen Trauung dürfen nur die Zeugen, Eltern und Geschwister teilnehmen.
- Zu Beerdigungen werden höchstens 50 Personen zugelassen.