IMMUNITÄTSNACHWEIS BEZÜGLICH DES CORONAVIRUS
Immunität muss nur im Falle einer Teilnahme an Massenveranstaltungen, wie
- Sportveranstaltungen,
- Kulturveranstaltungen,
- Musik- und Tanzveranstaltungen,
- anderen Außenaktivitäten mit 500 oder mehr Teilnehmern,
- jeder anderen Veranstaltung, die in geschlossenen Räumen stattfindet,
nachgewiesen werden.
Immunität kann nachgewiesen werden mit:
- dem von den ungarischen Behörden herausgegebenen Zertifikaten
- der ungarischen App EESZT
- einem von Ungarn akzeptierten ausländischen Immunitätsnachweis
- dem digitalen Corona-Impfpass der EU