Für Personen auf der Durchreise verfügt die Verordnung Folgendes:
Aus dem Ausland eintreffende Personen, die keine ungarischen Staatsangehörigen sind, können im Personenverkehr, zur Transitdurchreise nach Ungarn einreisen, wenn sie sich bei der Einreise einer medizinischen Untersuchung unterziehen, und die medizinische Untersuchung keinen Infektionsverdacht feststellt.
Eine weitere Bedingung für die Einreise ist, dass die aus dem Ausland eintreffende Person kein ungarischer Staatsangehöriger ist:
a) über die im Schengener Grenzkodex vorgeschriebenen Einreisebedingungen verfügt,
b) den Zweck und das Zielland ihrer Reise glaubhaft nachweist sowie
c) ihre Einreise in das Zielland und im Interesse dessen die Einreise in das auf der geplanten Fahrstrecke liegende Nachbarland von Ungarn gesichert ist.
Der Landespolizeichef veröffentlicht die zur Ein- und Ausreise des Transitreiseverkehrs dienenden Straßengrenzübergänge, die Strecke des Transitverkehrs, die Raststätten und den für das Verlassen Ungarns zur Verfügung stehenden Zeitrahmen auf der amtlichen Homepage der Polizei.
Detailregeln für den Transit:
Aus dem Ausland eintreffende Personen, die keine ungarischen Staatsangehörigen sind, dürfen beim Transit durch Ungarn nur auf der vom Landespolizeichef festgelegten Strecke verkehren und mit einigen Ausnahmen nur aus einem zum Transit unbedingt notwendigen Grund – insbesondere aus einem gesundheitlichen oder technischen Grund – an den vom Landespolizeichef festgelegten Raststätten anhalten. Personen auf der Durchreise müssen Ungarn in dem vom Landespolizeichef festgelegten Zeitrahmen, doch spätestens nach 24 Stunden verlassen.
Die Durchreisenden, die keine ungarischen Staatsangehörigen sind, dürfen die Fahrt auf der festgelegten Strecke außer einem Halt an den festgehaltenen Raststätten nur in einer einen sofortigen Eingriff erfordernden technischen oder medizinischen Notlage unterbrechen und anhalten.